Das Ingenieurbüro für Wärmepumpensysteme & rationelle Energieanwendungen hat Tipps zur Förderung ihrer Heizungsanlage.
wir möchten Sie auf das neue BAFA – Förderprogramm aufmerksam machen, welches ab dem 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Hierzu finden Sie alle Informationen in der beigefügten PDF-Datei.
Die wichtigsten Einzelheiten der Änderungen zusammengefasst:
Es gibt keine Pauschalförderung mehr
Förderbetrag richtet sich nach Wärmepumpe und den notwendigen Umfeldmaßnahmen und beträgt 35% der förderfähigen Kosten im Alt- wie auch Neubau
Austausch einer Ölheizung auf Wärmepumpe wird mit bis zu 45% gefördert
Förderung auch nur für Raumheizung ohne Brauchwasser
Bewilligungszeitraum 12 Monate ( vorher 9 Monate)
Was sind die förderfähigen Kosten?
Anschaffungskosten
Installation
Inbetriebnahme
Baubegleitung
Planung
Deinstallation und Entsorgung Altanlagen
Erschließen der Wärmequelle ( Sonden* oder Brunnen )
Optimierung Heizverteilung (Austausch Heizkörper, Einbau Speicher oder Einbau Flächenheizung)
*bei Sonden bitte besondere Vorschriften und Bedingungen beachten!
Der Förderantrag ist wie bisher vor Beginn der Maßnahme und der Auftragserteilung zu stellen. Hierzu sind vollständige Kostenvoranschläge mit einzureichen.